Impressum

Dragon Eyes GmbH
Zürcherstrasse 35
8852 Altendorf
Schweiz

Kontakt
Telefon: +41 44 586 52 95

Handelsregister Schwyz: CH-130.4.023.604-6
UID: CHE-343.067.238
MwSt-Nr.: CHE-343.067.238 MWST
Geschäftsführer: Christoph Dunkake

Copyright © 2024 Dragon Eyes GmbH
"Dragon Eyes" ist eine eingetragene Marke (® / 698057)

Datenschutz

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Terms of Service / Rahmenvertrag

Auftraggeber:
(im Folgenden «Kunde»)

Auftragnehmer:
Dragon Eyes GmbH
Zürcherstrasse 35
CH-8852 Altendorf
(im Folgenden «DragonEyes»)

1 Vertragsarten

1.1 Kaufverträge

Kaufverträge müssen in Einzelaufträgen detailliert spezifiziert und schriftlich vereinbart werden.
Mündliche Änderungen von Kaufverträgen sind unzulässig und unwirksam.
Nach Zustandekommen von Kaufverträgen, z.B. während der Lieferfrist eines Zulieferers, sind Änderungen an Kaufverträgen nur mit einvernehmlicher Zustimmung des Kunden und DragonEyes möglich sofern sich die wesentlichen Parameter nicht ändern (z.B. starke Lieferverzögerung beim Zulieferer).

1.2 Nutzungsverträge

Aufträge zur Nutzung eines Systems oder Services müssen in Einzelaufträgen detailliert spezifiziert und schriftlich vereinbart werden.
Mündliche Änderungen von Nutzungsverträgen sind unzulässig und unwirksam.

1.3 Dienstleistungsverträge [Arbeitsverträge]

Bei Programmierarbeiten etc. handelt es sich, sofern nicht explizit und einvernehmlich anders vereinbart, um Dienstleistungsverträge gemäss OR, die die sorgfältige Erbringung einer Arbeitsleistung zum Ziel haben (Arbeitsvertrag).
Dem Kunden stehen keine unentgeltlichen Nachbesserungen o.ä. zu, sofern DragonEyes keine unsachgemässe Ausführung des Auftrages anzulasten ist.
Änderungen an den Spezifikationen oder Erweiterungen des Auftrages, werden gesondert nach Aufwand verrechnet.
Das Ergebnis von Arbeitsaufträgen (Konzepte, Programmcode, Konfigurationen etc.) geht nach vollständiger Zahlung der entsprechenden Rechnungen in das alleinige Eigentum des Auftraggebers über.

1.4 Dienstleistungsverträge [Werkverträge]

Für das Zustandekommen eines Werkvertrages, der die Erstellung / Lieferung eines definierten Gegenstandes (z.B. Software-System, -Modul oder Funktionalität) zur Vertragserfüllung voraussetzt, ist die explizite, schriftliche und auf den einzelnen Auftrag bezogene Zustimmung der DragonEyes Geschäftsleitung notwendig.
Werkverträge sind nur möglich, wenn detaillierte und vollständige Anforderungen vorliegen, die lediglich «umgesetzt» / «implementiert» werden müssen.
Geht das Ergebnis eines Werkvertrages nicht vollständig in das Eigentum des Kunden über, bestehen z.B. Weiterverwendungsbeschränkungen, so ist dies von DragonEyes bei Auftragserteilung explizit zu erwähnen.

2 Offerten / Aufwandsschätzungen / Auftragsbestätigungen

Sofern dies nicht explizit, schriftlich und von der DragonEyes Geschäftsleitung auf den konkreten Fall bezogen bestätigt ist, handelt es sich bei Offerten für Dienstleistungen um freibleibende Aufwandsschätzungen.
Ein Vertrag kommt erst nach Erteilung des Auftrages durch den Kunden und die explizite Annahme des Auftrages durch DragonEyes zustande. Die durch DragonEyes zu erbringende Leistung bezieht sich auf die Erbringung der geschätzten Anzahl von Stunden ohne Gewährleistung eines Liefergegenstandes. Zusatzaufwände die 20% der Aufwandsschätzung überschreiten, sind nur verrechenbar, wenn der Auftraggeber hierüber vorgängig informiert wurde und die Gelegenheit hatte diesen zu widersprechen.

3 Rechnungsstellung

Sofern nicht für Arbeitspakete anders vereinbart, verrechnet DragonEyes geleistete Stunden am Ende eines jeden Monats, unabhängig davon, ob ein Arbeitspaket vollständig abgearbeitet oder abgenommen ist.
Im Fall von Arbeitsverträgen gem. Ziffer 1.3 berechtigen offene Aufgaben oder bestehende Mängel den Kunden nicht, dass Zahlungsziel zu verlängern.

Wenn sich der Geschäftssitz des Kunden im Ausland befindet, ist von einem «Ort der Leistungserbringung» nach MWSTG ausserhalb der Schweiz auszugehen. In diesen Fällen verrechnet DragonEyes keine Mehrwertsteuer an den Kunden. Die Zahlung von Abgaben vergleichbar mit der Schweizer Bezugssteuer liegt in der Verantwortung des Kunden.

4 Erfüllung

5 Haftung

DragonEyes haftet für absichtlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen. DragonEyes haftet in keinem Fall für indirekte Schäden inkl. Folgeschäden oder entgangenen Gewinn. In jedem Fall ist die Haftung auf maximal die Honorarsumme des Auftrages beschränkt.
Die Haftung für Nutzungsausfälle ist bei Nutzungsverträgen auf pro rata temporis des Nutzungsentgeltes beschränkt. Bei allen anderen Vertragsarten haftet DragonEyes nicht für Nutzungsausfälle.

6 Geheimhaltung

(pro Projekt zu behandeln)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)